Eine pauschale Aussage über die Nutzung der Fahrgeschäfte kann nicht erbracht werden. Generell gilt, dass aus Sicherheits- und gesundheitlichen Gründen eine Nutzung der Fahrgeschäfte bei Verletzungen wie z. B. Schlüsselbeinfraktur, Bänderdehnung, Knochenbrüchen usw. gemäß TÜV-Bestimmungen untersagt ist.
Jeder Fahrgeschäftsleiter ist geschult und kann aus eigenem Sicherheitsdenken heraus Gästen die Fahrt mit unseren Fahrattraktionen erlauben oder verweigern. Daher ist nicht auszuschließen, dass Dir die Fahrt mit einigen Fahrgeschäften, besonders den Großfahrgeschäften wie Flug der Dämonen usw., aufgrund der Einschränkung nicht erlaubt werden wird, da hier besondere Kräfte einwirken.
Im Zweifelsfall ist unser Sicherheitsbeauftragter im Haus und entscheidet vor Ort. Hier denken wir in erster Linie an die Sicherheit und Gesundheit unserer Gäste, denn ein Gips soll einen Arm ruhig stellen und das macht eine Achterbahn nicht! Wir danken für Dein Verständnis.