Gemäß Parkordnung (Absatz 5 Allgemeine Sicherheitsbestimmungen) ist das Grillen auf dem gesamten Parkgelände verboten. Dies umfasst neben dem Freizeitparkgelände auch insbesondere das Holiday Camp / Abenteuerhotel sowie unseren Parkplatz.
Eine Zuwiderhandlung hat eine sofortige Abreise ohne den Ersatz von Kostenansprüchen zur Folge.