Maskenpflicht (medizinische Masken oder FFP2 Masken ) gilt im Eingangsbereich, in Wartebereichen, Fahrgeschäften, Shops und Gastronomie für alle Personen über 6 Jahren.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind nur Kinder unter 6 Jahren, auch wenn Du generell von der Maskenpflicht befreit bist.